Dinslaken - Duisburg - München - Dortmund

Das Wohnungseigentumsrecht beschäftigt sich zum einen mit den verschiedenen Eigentumsarten (Miteigentum, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teileigentum), die an Grundstücken nach entsprechender formeller Teilung dessen entstehen können. Zum anderen regelt es insbesondere die Rechte und Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer untereinander und die Verwaltung des Wohnungseigentums. Gleichzeitig enthält es eine Vielzahl von Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum.

Gerne betreuen wir Sie auch bei allen rechtlichen Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht, so zum Beispiel bei

  • der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
  • der Erstellung und Auslegung der Gemeinschaftsordnung
  • der Abgrenzung von Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum
  • Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern untereinander, mit Dritten oder dem Verwalter
  • der Überprüfung und ggf. Anfechtung von Beschlüssen der WEG


Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen als Wohnungseigentümer, Verwalter oder Wohnungseigentümergemeinschaft auch in gerichtlichen Verfahren.