Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die der Gesetzgeber als nicht so erheblich ansieht, als dass sie durch strafgerichtliche Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden müssten. Unser Rechtssystem kennt eine Vielzahl von Bußgeldtatbeständen, die in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen verankert sind. Neben den Regelungen im Straßenverkehrsrecht gibt es z.B. Gewerbeordnungswidrigkeiten, Bauordnungswidrigkeiten, Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz sowie allgemeine ordnungsrechtliche Vorschriften, wie z.B. Regelungen über das Betreten von Eisflächen, das Baden an bestimmen Orten usw.
Gerne sind wir Ihnen bereits nach Erhalt einer Anhörung durch eine Bußgeldstelle über die Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Bußgeldbescheid bis zum gerichtlichen Verfahren behilflich. Durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist beispielweise die Einsicht in die Bußgeldakte möglich. Aufgrund der laufenden Fristen nach Erhalt von Bußgeldbescheiden ist auch hier ein schnelles Handeln gefragt.